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Magischer Gegenstand

Klinge des Richtenden

Waffe (Zweihandschwert), selten (erfordert Einstimmung)

Eine gewaltige, rostzerfressene Klinge, deren Schneide vom jahrelangen Schleifen über Stein blank geworden ist. Ein glimmender roter Riss zieht sich durch das Eisen. Wenn du sie hebst, hörst du das ferne Schleifen einer zweiten Klinge.

Du erhältst einen Bonus von +1 auf Angriffs- und Schadenswürfe mit dieser magischen Waffe.

Urteil der Schwäche. Einmal in jedem deiner Züge, wenn du eine Kreatur mit dieser Waffe triffst, die unmittelbar vor dem Treffer höchstens die Hälfte ihres Trefferpunktemaximums hatte, erleidet das Ziel zusätzlich 1W6 psychischen Schaden.

Vollstreckung. Wenn du Urteil der Schwäche auslöst, kannst du den Pakt der Klinge anrufen. Der Treffer verursacht weitere 2W6 psychischen Schaden (insgesamt also 3W6 zusätzlichen psychischen Schaden), und das Ziel muss einen Weisheitsrettungswurf gegen SG 15 bestehen, sonst ist es bis zum Ende deines nächsten Zuges verängstigt. Nach dem Einsatz dieser Eigenschaft kannst du sie erst nach einer kurzen oder langen Rast erneut nutzen.

Der Wille der Klinge. Die Klinge spricht durch Druck in deinem Handgelenk und durch Gedanken, die nicht deine eigenen sind. Sie drängt dich, jeden begonnenen Kampf zu beenden, kann dich aber zu nichts zwingen: Du entscheidest, wer dein Urteil verdient.

Keine der beiden Eigenschaften erfordert eine Aktion oder Konzentration, und beide wirken auch im Kampfrausch. Bei einem kritischen Treffer werden auch ihre zusätzlichen Schadenswürfel wie üblich verdoppelt.

„Du hast mich nicht geschärft. Du hast mir erlaubt, zu richten.“

Waldemaster

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