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Monster

Gruftschrecken

Gruftschrecken

HG
3 (EP 700)
Typ
Untoter
RK
14
TP
82
Lebensraum
Stadt

Mittelgroßer Untoter, neutral böse

RK 14 Initiative +4 (14)
TP 82 (11W8+33)
Bewegungsrate 9 m

STÄ 15 +2 / +2GES 14 +2 / +2KON 16 +3 / +3INT 10 +0 / +0WEI 13 +1 / +1CHA 15 +2 / +2

Fertigkeiten Heimlichkeit +4, Wahrnehmung +3
Resistenzen Nekrotisch
Immunitäten Gift; Erschöpft, Vergiftet
Ausrüstung Beschlagene Lederrüstung
Sinne Dunkelsicht 18 m; Passive Wahrnehmung 13
Sprachen Gemeinsprache und eine weitere Sprache
HG 3 (EP 700; ÜB +2)

Merkmale

Empfindlich gegenüber Sonnenlicht: Im Sonnenlicht ist der Gruftschrecken bei Angriffs- und Attributswürfen im Nachteil.

Aktionen

Mehrfachangriff: Der Gruftschrecken führt zwei Angriffe mit Nekrotisches Schwert oder Nekrotischer Bogen in beliebiger Kombination aus. Er kann einen Angriff durch einen Einsatz von Lebensentzug ersetzen.

Nekrotisches Schwert: Nahkampfangriffswurf: +4, Reichweite 1,5 m. Treffer: 6 (1W8+2) Hiebschaden plus 4 (1W8) nekrotischer Schaden.

Nekrotischer Bogen: Fernkampfangriffswurf: +4, Reichweite 45/180 m. Treffer: 6 (1W8+2) Stichschaden plus 4 (1W8) nekrotischer Schaden.

Lebensentzug: Konstitutionsrettungswurf: SG 13; eine Kreatur im Abstand von bis zu 1,5 Metern. Misserfolg: 6 (1W8+2) nekrotischer Schaden, und das Trefferpunktemaximum des Ziels wird um eine Anzahl in Höhe des erlittenen Schadens verringert.

Humanoide, die durch diesen Angriff getötet werden, erheben sich 24 Stunden später als Zombies unter Kontrolle des Gruftschrecken, sofern sie nicht zuvor wiederbelebt oder ihre Leichen zerstört werden. Der Gruftschrecken kann höchstens zwölf Zombies zugleich unter seiner Kontrolle haben.

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